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Pflegekasse

Entlastungsbetrag einfach erklärt

Der Entlastungsbetrag hilft dabei, Unterstützung im Alltag zu finanzieren - zum Beispiel Begleitung, Beschäftigung und Hilfe zuhause.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Pflegebedürftige Menschen in häuslicher Pflege haben nach § 45b SGB XI Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden und soll pflegende Angehörige entlasten sowie die Selbstständigkeit im Alltag fördern.

Wer kann ihn nutzen?

Der Entlastungsbetrag steht Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, wenn sie zuhause gepflegt werden. Er ist keine frei ausgezahlte Geldleistung, sondern wird für anerkannte Unterstützungsangebote und nachweisbare Kosten eingesetzt.

Wofür kann er eingesetzt werden?

  • Unterstützung im Alltag: Begleitung, Gespräche, Beschäftigung und Hilfe bei alltäglichen Abläufen.
  • Entlastung für Angehörige: Verlässliche Betreuung, damit pflegende Angehörige Zeit zum Durchatmen haben.
  • Hilfe zuhause: Leichte Unterstützung im Haushalt und bei Dingen, die allein schwerer fallen.

Wie funktioniert die Abrechnung?

In der Regel wird die Leistung dokumentiert und mit einem Leistungsnachweis bestätigt. Je nach Pflegekasse und Vereinbarung kann die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse erfolgen oder über Kostenerstattung gegen Rechnung und Belege laufen.

Ich erkläre Ihnen im persönlichen Gespräch, welcher Weg für Ihre Situation passt und welche Angaben dafür gebraucht werden.

Wichtig zu wissen

Nicht genutzte Beträge können innerhalb des Kalenderjahres angespart und nach aktueller Regelung bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Maßgeblich sind immer die Vorgaben Ihrer Pflegekasse und die gesetzliche Regelung in § 45b SGB XI.

Quelle und Stand

Stand: August 2026. Grundlage sind § 45b SGB XI und die Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zu Leistungen bei Pflegegrad 1.

§ 45b SGB XI ansehen · Informationen des Bundesgesundheitsministeriums ansehen

Sie möchten den Entlastungsbetrag nutzen?

Ich prüfe mit Ihnen ruhig und verständlich, ob eine Abrechnung über die Pflegekasse möglich ist und wie die nächsten Schritte aussehen.

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